Diese Seite enthält Informationen zur Finanzierung und Einordnung politischer Werbung gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung.
1. Kennzeichnung der Werbung [– Art. 11 VO (EU) 2024/900]
Bei der beworbenen Maßnahme handelt es sich um politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900.
2. Sponsor / Auftraggeber der Werbung [Pflichtangabe – Art. 12 Abs. 1 lit. a]
3. Politischer Kontext der Werbung [– Art. 12 Abs. 1 lit. b]
Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit folgendem politischen Prozess:
4. Zeitraum der Veröffentlichung
5. Gesamtwert der Ausgaben [– Art. 12 Abs. 1 lit. c]
Der Gesamtwert der Ausgaben für diese politische Werbemaßnahme beträgt:
Der angegebene Betrag stellt den tatsächlich entstandenen bzw. vereinbarten Gesamtwert der im Zusammenhang mit dieser Werbemaßnahme stehenden Ausgaben dar und umfasst insbesondere:
6. Herkunft der finanziellen Mittel [, – Art. 12 Abs. 1 lit. a & c]
7. Informationen zur Ausspielung und zum Targeting Art. 12 Abs. 1 lit. d]
Für diese politische Werbung gilt:
8. Erstellung der Werbung
9. Weitere Hinweise
Diese Transparenzinformation bezieht sich ausschließlich auf die konkret beworbene Maßnahme und dient der nachvollziehbaren Einordnung politischer Werbung.
10. Rechtliche Grundlage
Diese Transparenzbekanntmachung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung insbesondere Artikel 11 und Artikel 12
11. Verantwortliche Stelle Wahlleitung Land Niedersachsen
Verantwortlich im Sinne der Verordnung: